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KLASSEN & STÄNDE
#5

Sklaven




Die Sklaverei im antiken Rom bestand bis ins 2. Jahrhundert v. Chr. als Schuldsklaverei, in geringem Maße wurden im Römischen Reich jedoch auch Kriegsgefangene versklavt. Die Schuldsklaverei wurde im 2. Jahrhundert v. Chr. verboten, offiziell auf Druck der Bevölkerung. Tatsächlich kamen zu jener Zeit wegen der Eroberungsfeldzüge der Römer immer mehr Kriegsgefangene als Sklaven nach Rom, wodurch die Schuldsklaverei zunehmend überflüssig wurde. Zeitweise waren ein Viertel bis mehr als ein Drittel der Einwohner Roms Sklaven.

Der Sklave (lateinisch zumeist servus, und andere Termini) war nach römischem Recht keine Person und besaß somit auch keine Rechtsfähigkeit, vielmehr unterstand er mit den untergeordneten Mitgliedern der zugehörigen familia der Außenvertretung des Oberhauptes des Hauses (patria potestas). Er war als bloße Sache Gegenstand des Handels. So wurden Sklaven zwangsweise infibuliert. Bei Sklavinnen wollte der Halter hierüber Schwangerschaften unterbinden, während kämpfende (? Gladiatoren) und arbeitende männliche Sklaven ihre Kräfte nicht im Geschlechtsverkehr „vergeuden“ sollten. Sklavenkinder waren von Geburt an Sklaven; dem Herrn (dominus) stand das Entscheidungsrecht über Leben und Tod des Sklaven zu. (Die korrekte Anrede, die der Sklave gegenüber seinem Herrn nutzt, ist übrigens domine!) Was der Sklave verdiente, war Eigentum des Herrn. Zu den berühmtesten Schriften, welche die Sklaverei zum Thema haben, gehören Senecas Sklavenbriefe. Darin spricht er von Menschen (homines) und kann sich männliche Sklaven auch als Freunde vorstellen, wohingegen Cato maior mehr als 200 Jahre zuvor Sklaven zu den Dingen (res) zählte.

Schon früh nachweisbar ist das Pekulienwesen, das dem Sklaven gestattete, aus seinem Nebenverdienst eigenes Vermögen (peculium) zu bilden. Gleichwohl handelte es sich juristisch um Eigentum des pater familias, der es seinem Sklaven lediglich freiwillig beließ. Das peculium eröffnete dem Sklaven jedoch die Möglichkeit sich loszukaufen. Es gab verschiedene Arten der Freilassung (manumissio) von Sklaven. Möglich waren unter anderem:

* Letztwillige Verfügung im Testament (per testamentum) durch den Herrn
* Rechtsakt vor dem Magistrat (per vindictam)
* Eintragung durch den Zensor in die Bürgerrolle als freier Bürger (per censum)
* Zusendung eines Freibriefs durch den Herrn (per epistulam)
* oder durch eine einfache Willenserklärung des Herrn in Gegenwart Dritter (inter amicos, per mensam, per convivium)

In Rom hatten freigelassene Sklaven (liberti) zwar das Bürgerrecht – im Gegensatz zu vielen griechischen Staaten –, waren als Klienten aber immer noch von dem Patron, der sie freigelassen hatte, abhängig und wurden von ihrem ehemaligen Herrn beschützt.
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KLASSEN & STÄNDE - von Shahin - 04.02.2014, 18:45
RE: KLASSEN & STÄNDE - von Shahin - 04.02.2014, 18:46
RE: KLASSEN & STÄNDE - von Shahin - 04.02.2014, 18:46
RE: KLASSEN & STÄNDE - von Shahin - 04.02.2014, 18:47
RE: KLASSEN & STÄNDE - von Shahin - 04.02.2014, 18:47
RE: KLASSEN & STÄNDE - von Shahin - 11.09.2018, 12:15

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